Nach der Anmeldung erfolgt der Erstkontakt, welcher gemeinsam mit allen Beteiligten oder einzeln erfolgt. Anschließend werden Sie bzw. Ihr Kind auf die Warteliste aufgenommen. 


Zu Therapiebeginn finden sechs Sprechstunden statt, in denen über die Gründe und den Anlass der Vorstellung gesprochen. In den folgenden probatorischen Sitzungen lernen die Kinder, Jugendlichen und Bezugspersonen den*die Therapeut*in kennen und bekommen einen ersten Eindruck von Therapie. 


Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, werden neben störungsspezifischen Aspekten, die Dauer, die Behandlungsfrequenz und Inhalte einer Therapie besprochen. Daraufhin erfolgt die Beantragung bei der Krankenkasse. 


Wichtig: Patienten erhalten bei uns einen festen Therapietermin in der Woche. Alle neuen Patienten erhalten ausschließlich Vormittagstermine. Die Patienten vom Vormittag kommen dann auf die Warteliste für die Termine am Nachmittag. Daher klären Sie bitte, ob Sie wöchentliche Vormittagstermine ermöglichen können. Seitens der Schule ist dies in der Regel möglich bzw. sind die Schulen dazu angehalten vom Kultusministerium die Termine zu ermöglichen. 


Sollte keine Indikation, also psychische Erkrankung vorliegen, dann empfehlen wir andere Hilfsmöglichkeiten. 

Alle Kassen und Privat


Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte, das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) sowie Vorbefunde mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. 


Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wahrgenommen werden. In Abstimmung mit den Patienten und den Eltern werden die Eltern bzw. Bezugspersonen regemäßig in die Behandlung mit einbezogen. 


Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können eine Therapie ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten beginnen. 


Gesetzlich Versicherte


Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. 


Die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung wird gemeinsam mit dem Therapeuten bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

Patienteninformation